| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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| Geschrieben von: Trendline-Entertainment | |||
| Dienstag, den 15. Mai 2007 um 15:01 Uhr | |||
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1. GAGE Die Gage ist unmittelbar vor dem Auftritt an den Auftragnehmer oder eine vom Auftragnehmer bevollmächtigte Person in bar (Bargeld) auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Abzüge vorzunehmen. Abholung von Mietgeräten in unserem Lager in Neustadt erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Vorlage einer gültigen Legitimierung. 2. STEUER Der Auftragnehmer kommt für seine Steuer selbst auf. Bei Verpflichtung von ausländischen Künstlern geht die Ausländersteuer zu Lasten des Auftraggebers. 3. ÜBERNACHTUNG Der Auftraggeber trägt Sorge für die Reservierung der Hotelzimmer in Hotels der gehobenen Mittelklasse. Er garantiert für die Qualität des Hotels. 4. AUFTRITT Der Auftragnehmer ist in der Ausgestaltung und Darbietung des Programmes frei. Art und Charakter der Darbietung sind dem Auftraggeber bekannt. Künstlerischen Weisungen des Auftraggebers oder eines Dritten unterliegt der Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber trägt Sorge für saubere, ordentliche, der Jahreszeit entsprechend geheizte Umkleideräume mit Spiegel. 5. ANLAGE Der Auftraggeber trägt Sorge für eine technisch einwandfreie Licht und Tonanlage, je nach Art der Veranstaltung - siehe technische Anforderungen. 6. MITSCHNITT Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Zustimmung des Künstlers von seinen Darbietungen keinen Mitschnitt auf Ton- und Bildträgern, insbesondere Videoaufzeichnungen und Fotos vornehmen oder Film- oder Fernsehaufzeichnungen durchführen oder durchführen lassen. 7.KONVENTIONALSTRAFE Als Konventionalstrafe wird gegenseitig für den Fall der schuldhaften Vertragsverletzung das laut dem Vertrag zu zahlende Entgelt vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche sind damit ausgeschlossen, mit Ausnahme etwaiger dem Auftragnehmer durch die Vertragsverletzung entstandener Reiseunkosten und Reisespesen. Stornierungskosten bei Mietgeräten berechnen wir, bis 14 vor Veranstaltung 50% / bis 7 Tage vor Veranstaltung 80% des Mietpreises. 8. RISIKO Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen. Der Veranstalter übernimmt am Ort der Veranstaltung die Haftung für die komplette, angemietete Gerätekonfiguration in Bezug auf Feuer-, Wasserschäden, Vandalismus, mutwillige Beschädigung und Diebstahl. Bei Außenveranstaltungen trägt der Veranstalter das Wetterrisiko. Desweiteren sorgt der Veranstalter bei Abendveranstaltungen für ausreichende Beleuchtung. Bei Betrieb und Durchführung mit TREND-LINE-Personal ist eine Haftpflicht im Preis enthalten. 9. KRANKHEIT Kann der vom Auftragnehmer einzusetzende Künstler infolge von Krankheit die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Auf Anforderung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die Erkrankung durch ärztliches Attest innerhalb einer Woche nachzuweisen. Ein Ersatztermin kommt nur durch ausdrückliche neue Vereinbarung zustande. 10. MEDIENEINSATZ Sofern der von dem Auftragnehmer einzusetzende Künstler für den Termin seines Auftrittes eine Verpflichtung bei Film, Funk oder Fernsehen benennt, ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen Künstler zu dem genannten Zwecke aus diesem Vertrag zu entlassen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber dies spätestens 14 Tage vor dem in diesem Vertrage festgelegten Auftrittszeitpunkt anzuzeigen. Zu einer Ersatzveranstaltung zu den Konditionen dieses Vertrages ist der Auftragnehmer verpflichtet. Zeitpunkt und Ort einer Ersatzveranstaltung können nur im gegenseitigem Einvernehmen festgelegt werden. 11. TERMINVERLEGUNG Eine Terminverlegung ist grundsätzlich nur mit der Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Falls der Auftraggeber den Termin mit Zustimmung des Auftragnehmers verlegt und die Verlegung bis zehn Tage vor Auftrittsdatum geschieht, fallen nur administrative Kosten in Höhe von 100.00 € an. Eine spätere Verlegung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. 12. GAGENGEHEIMNIS Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Entgelt zu geben, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die vereinbarte Konventionalstrafe. 13. RECHTSBEZIEHUNGEN Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird die Gültigkeit diese Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. Ist der Vertrag in eine Fremdsprache übertragen worden, so ist bei Streitigkeiten ausschließlich der deutsche Vertragstext maßgebend. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Vorschriften des BGB. 14. NEBENABREDEN & STREICHUNGEN Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen auf jeden Fall der Schriftform. Streichungen im Vertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht zulässig und gelten als nicht erfolgt. Punkt 14 kann nicht gestrichen werden. 15. GERICHTSSTAND Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird das am Wohnort des Auftraggebers zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart, soweit a) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden; b) Der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; c) Der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des §§ 1 und 4 HGB oder eine im § 38, Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist. 16. SPEISEN UND GETRÄNKE Der Veranstalter stellt für den Auftragnehmer, sowie im Vertrag vorgesehen Akteure ( Künstler, Techniker, Betreuungspersonal) und deren Begleitung eine Mahlzeit, sowie Getränke im Rahmen des Üblichen zur Verfügung. 17. GEBÜHREN UND BEWILLIGUNGEN GEMA oder ähnliche Gebühren, sowie Darbietungs- und Tanzbewilligungen sind Angelegenheit des Auftraggebers. Findet die Veranstaltung außerhalb der BRD statt, trägt der Auftraggeber Sorge für sämtliche erforderlichen Arbeits- und Aufenthaltsbewillligungen des Auftragnehmers und dessen Künstler. Er verpflichtet sich, die o. g. Bewilligungen dem Auftragnehmer vor Abreise zukommen zu lassen. 18. ZUSATZVEREINBARUNGEN FÜR MIETGERÄTE Dem Veranstalter sind Art, Aussehen und Betrieb des Mietgegenstandes bekannt. Technische Veränderungen am Mietgegenstand bleiben der Fa. TREND-LINE vorbehalten. Aktions- und Spielgeräte dürfen nur von GESUNDEN und NÜCHTERNEN Personen benutzt werden. Den Anweisungen des TREND-LINE-Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen und Ausschreitungen ist unser Personal berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen. Die Benutzung der Geräte ist in jedem Fall auf eigene Gefahr In der vereinbarten Aktionszeit, Tageseinsatz 7 Std. / Abendeinsatz max. 6 Std., werden 2 Kurzpausen von ca. 15-20 Minuten gemacht. Der Veranstalter garantiert eine kostenfreie Abstellfläche für Lieferfahrzeug(e). Falls erforderlich, stellt der Veranstalter für die Transportfahrzeuge Einfahrt- und Parkscheine zur Verfügung. Diese werden rechtzeitig an TREND-LINE geschickt. Für eventuelle Genehmigungen von Behörden, GEMA etc. sorgt der Veranstalter. 220 V Anschluss erforderlich – nicht weiter als 25 m von der Aufstellfläche entfernt (nur bei Geräten die mit Strom betrieben werden) Der Veranstalter besorgt das Geld in Scheinen (nur bei Anmietung der EURO-SHOW bzw. CASH-BOX) Der Veranstalter stellt für ca. 15-20 min je 2 kräftige Auf- und Abbauhelfer zum Be- und Entladen zur Verfügung. Wir bitten Sie, die beigefügte Zweitschrift des Vertrages rechtsverbindlich unterschrieben und mit Stempel versehen an uns zurückzusenden. Eine Kündigung des Vertrages ist nicht vorgesehen. Der Veranstalter versichert, dass er geschäftsfähig und berechtigt ist, diesen Vertrag zu unterzeichnen. Zusätzlich haften die Unterzeichner persönlich für die Einhaltung des Vertrages.
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| Zuletzt aktualisiert am Montag, den 28. September 2009 um 18:41 Uhr |






